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BGH, 02.07.1959 - VII ZR 121/58 |
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- BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52
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Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 121/58
Grund dafür kann sein, daß der Gläubiger damit rechnen durfte, der Schuldner werde ihn ohne Anrufung des Gerichts befriedigen, er werde eine vergleichsweise Regelung herbeiführen, oder er werde die Verjährungseinrede im Prozeß nicht erheben (BGH LM § 242 BGB C b Nr. 2; Nr. 1: Nr. 3; BGHZ 9, 1, 5; RGZ 144, 378, 381; 156, 301). - BGH, 07.11.1957 - VII ZR 26/57
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Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 121/58
Eine "Fehlkonstruktion" ist kein "aliud", sondern ein "mangelhaftes Werk", wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. November 1957 (VII ZR 26/57) ausgesprochen hat. - RG, 02.06.1934 - V 10/34
Zum Einwand gegenwärtiger Arglist gegenüber der Verjährungseinrede. Nach welchem …
Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 121/58
Grund dafür kann sein, daß der Gläubiger damit rechnen durfte, der Schuldner werde ihn ohne Anrufung des Gerichts befriedigen, er werde eine vergleichsweise Regelung herbeiführen, oder er werde die Verjährungseinrede im Prozeß nicht erheben (BGH LM § 242 BGB C b Nr. 2; Nr. 1: Nr. 3; BGHZ 9, 1, 5; RGZ 144, 378, 381; 156, 301).